Vernehmlassungseingabe SVKH: Änderung Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

Der SVKH hat Stellung bezogen zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BVV). Der vorliegende Verordnungsentwurf ist sowohl in Bezug auf die maximale Dauer der Ausbildungen, die Obergrenze der anrechenbaren Kursgebühren wie auch die Bedingungen für einen Vorbezug der Beitragszahlungen nicht praxistauglich. Er schliesst gerade die Berufe von einer angemessenen Beitragsleistung aus, die auf eine solche besonders dringend angewiesen sind und die auch im Hinblick auf ihren gesellschaftlichen Nutzen als besonders förderungswürdig zu bezeichnen sind.